Als Biologielabor versteht sich im Allgemeinen eine Örtlichkeit, an der biologische Untersuchungen, Analysen und Versuche durchgeführt werden.
Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und Heimarbeitsgesetzes (HAG) gilt die Biostoffverordnung (BioStoffV). Diese dient dem Schutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Bei gentechnischen Arbeiten kommt weiterhin das Gentechnikgesetz (GenTG) bzw. die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) zum Tragen.